Sie reichen von "guten" E-Zigaretten bis zu "keine Krebsgefahr".
Diesen Gefahrenhinweis finden wir besonders interessant:
Gefahrenhinweis
Der von einer elektronischen Zigarette erzeugte Nebel kann ggf. Nikotin enthalten, wenn Sie Aromadepots mit Nikotin verwenden.
Daher eignen sich unsere Produkte nicht für Personen unter 18 Jahren, Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen), Schwangere, stillende Mütter und Nichtraucher! Bitte benutzen Sie unsere Produkte nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) leiden.
Der freigesetzte Nebel kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen.
Sollte eines dieser Symptome auftreten, stellen Sie die Benutzung bitte unverzüglich ein.
Die von uns verwendeten Depots bzw. Liquids enthalten als potentielle Allergene Propylenglykol (PG) und Glycerin.
Bitte bewahren Sie alle unsere Produkte außerhalb der Reichweite von Kindern auf!
Diese Produkte eignen sich nicht zur Raucherentwöhnung.
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Die meisten Anbieter sind selbst sachkundige Dampfer. Viele haben Ihr Hobby zum Beruf gemacht. Das bedeutet natürlich, dass auch Geld verdient werden muss.
Und klappern gehört schliesslich zum Handwerk.
Aber darf man deshalb das Dampfen schönreden und die Gefahren des Dampfens verschweigen ?
Urteile zur E-Zigarette
EU - Verordnung
VERORDNUNGENVERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSIONvom 16. Mai 2012zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos so...
Aber darf man deshalb das Dampfen schönreden und die Gefahren des Dampfens verschweigen ?
Urteile zur E-Zigarette
EU - Verordnung
VERORDNUNGENVERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSIONvom 16. Mai 2012zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos so...
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