Samstag, 2. April 2016

Ab 01.04.2016 - KINDER- UND JUGENDSCHUTZGESETZ

Keine E-Zigaretten mehr für Jugendliche
Bisher verbot das Kinder- und Jugendschutzgesetz nur die Abgabe von Tabakwaren. E-Zigaretten, E-Shishas und deren Füllflüssigkeiten befanden sich in einer Grauzone.
Doch ab dem 1. April 2016 ist Schluss damit. Selbst die Liquids, die kein Nikotin enthalten, dürfen nicht mehr an Personen unter 18 Jahren verkauft werden. Denn auch die verlockenden Fruchtaromen ohne Nikotin enthalten gesundheitsschädliche Stoffe.
Besonders Online-Händler müssen sichere Vorkehrungen treffen, damit Jugendliche diese Dinge nicht mehr kaufen können. Ansonsten drohen Veranstaltern oder Gewerbetreibenden Bußgelder bis 50 000 Euro.
Quelle / Volltext Bild.de