Das Landesgericht Lüneburg hat entschieden, dass die E-Zigarette nicht "sauber" ist. Der Hintergrund: Eine Firma aus Seevetal hatte für die Elektro-Zigarette mit dem Slogan "Sie ist sauber" geworben. Ein Wettbewerbsverband aus Berlin hatte geklagt, das Gericht den Werbespruch nun untersagt.
Quelle NDR
Bericht vom LG Lüneburg:
www.landgericht-lueneburg.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=13828&article_id=106081&_psmand=56
Mittwoch, 30. Dezember 2015
Video zur Suchtpraevention Thema E-Zigarette
http://suchtpraevention.org/
Praktisch alle Liquids (mit Nikotin) im Test enthalten krebserregende Substanzen wie Formaldeyd, Acetaldehyd oder Crotonaldehyd. Die Konzentrationsmenge ist jedoch meistens geringer als bei herkömmlichen Zigaretten.
Die Erkenntnis: Gesundheitlich garantiert unbedenklich ist es gar nicht zu Rauchen oder zu Dampfen. Für bisherige TabakraucherInnen ist die E-Zigarette weniger schädlich als die herkömmliche Zigarette
http://suchtpraevention.org/
Praktisch alle Liquids (mit Nikotin) im Test enthalten krebserregende Substanzen wie Formaldeyd, Acetaldehyd oder Crotonaldehyd. Die Konzentrationsmenge ist jedoch meistens geringer als bei herkömmlichen Zigaretten.
Die Erkenntnis: Gesundheitlich garantiert unbedenklich ist es gar nicht zu Rauchen oder zu Dampfen. Für bisherige TabakraucherInnen ist die E-Zigarette weniger schädlich als die herkömmliche Zigarette
http://suchtpraevention.org/
Bundestag News
Auch der deutsche Bundestag befasst sich mit der Problematik E-Zigarette:
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45-regierungsbefragung/393706
Wirkung der E-Zigaretten:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708772.pdf
Jeder fünfte 12- bis 17-Jährige hat schon probiert
Für die Ministerin besteht dringender Handlungsbedarf: Nach einer aktuellen Auswertung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung habe bereits jede fünfte Person in der Altersgruppe der 12- bis 17-Jährigen schon einmal eine E-Shisha probiert und jede siebte in dieser Altersgruppe eine E-Zigarette, so Schwesig.„11,3 Prozent dieser Altersgruppe haben bereits eine E-Shisha oder eine E-Zigarette konsumiert, ohne jemals eine Tabakzigarette geraucht zu haben.“ Es bestehe die Gefahr, dass der vermeintlich harmlose Gebrauch von nikotinfreien E-Zigaretten dazu verleiten könne, auf nikotinhaltige elektronische oder herkömmliche Zigaretten umzusteigen
Ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten
Solche E-Produkte, bei denen Flüssigkeiten – sogenannte Liquids – verdampft und dann inhaliert werden, seien beliebt, frei zugänglich und wirkten harmlos: „Sie schmecken nach Mango, Erdbeere oder Schokolade – sind aber ebenso gesundheitsschädlich wie Tabakzigaretten“, erklärte Schwesig.
Studien des Bundesinstituts für Risikobewertung und des Deutschen Krebsforschungszentrums belegten nun aber eindeutig die gesundheitlichen Risiken des Konsums von nikotinfreien E-Shishas und E-Zigaretten, so die Ministerin.
Chronische Schädigung der Lunge möglich
„Beim Dampfen sowohl von nikotinhaltigen als auch nikotinfreien E-Zigaretten entstehen Carbonylverbindungen, die Krebs auslösen können“, sagte die SPD-Politikerin. Außerdem enthielten die Aerosole von elektronischen Verdampfern feine und ultrafeine Partikel. „Eine chronische Schädigung durch diese Partikel wirkt sich besonders in der Wachstumsphase aus“, so Schwesig, „und beeinträchtigt bei Kindern die Lungenentwicklung.“
Mit dem Gesetzentwurf schließe die Bundesregierung nun eine bestehende Gesetzeslücke und setze das Signal, „dass E-Zigaretten, egal ob mit oder ohne Nikotin, keine harmlosen Erzeugnisse sind“.
www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw45-regierungsbefragung/393706
Wirkung der E-Zigaretten:
http://dip21.bundestag.de/dip21/btd/17/087/1708772.pdf
Dienstag, 29. Dezember 2015
Aus der Werbung
Fundstücke:
Quelle: www.germanflavours.de/Informationen/Inhaltsstoffe.htm?SessionId=&a=catalog&p=135
Quelle: http://de.vapour-trail.com/e-zigarette/north-rhinewestphalia/rheine/
Wir verzichten ausdrücklich auf Diacetyl!
Diacetyl - Forschungen zeigen, dass Diacetyl verschiedene Aspekte der Amyloid-beta-Aggregation fördert. Solche Beta-Agreggationen werden mit der Alzheimer-Erkrankung in Verbindung gebracht. Aromen mit Diacetyl oder verwandten Diketonen kommen deshalb in unseren Produkten nicht zum Einsatz.
Quelle: www.germanflavours.de/Informationen/Inhaltsstoffe.htm?SessionId=&a=catalog&p=135
Ist eine E-Zigarette gesundheitsschädlich?
Bei den genannten Stoffen sind viele noch gar nicht erwähnt. Es handelt sich lediglich um gängige Zusätze. Viele der Stoffe treten sogar als ganz natürliche Tabakbestandteile in den zusatzfreien Tabaken auf. Gesundheitsgefährdend sind sie deshalb trotzdem.Auch wenn bei einer E-Zigarette die Aufnahme von Nikotin im Vordergrund steht, auch im Dampf der E-Zigarette sind viele der Schadstoffe enthalten, die wir auch im Tabakprodukt finden. Allerdings in sehr viel geringeren Konzentrationen. Eine E-Zigarette ist also nicht ungefährlich aber in Bezug auf die Gesundheit den alten Zigaretten weit überlegen.
Quelle: http://de.vapour-trail.com/e-zigarette/north-rhinewestphalia/rheine/
E-Zigaretten viel schlimmer als normales Rauchen
Weniger Abhängigkeit, dafür aber mehr Auftreten von Angstzuständen
E-Zigaretten viel schlimmer als normales Rauchen
Foto: 123rf
Elektronische Zigaretten haben auf die menschliche Gesundheit teilweise noch schlimmere Auswirkungen als das Verbrennen von herkömmlichem Zigarettentabak.
Das haben Forscher des zum Nationalen Forschungsrats CNR gehörenden Istituto di Neuroscienze http://www.in.cnr.it in Zusammenarbeit mit der Università Statale di Milano http://unimi.it in einer neuen wissenschaftlichen Studie herausgefunden.
Unbekannte Zusatzstoffe
Getestet wurde an zwei Gruppen von Labormäusen, denen zwei Monate lang die gleichen Nikotinmengen aus elektronischen und normalen Zigaretten verabreicht wurden. "Es hat sich gezeigt, dass das Einatmen von Elektronik-Zigarettenrauch zwar weniger Abhängigkeit und kognitives Defizit erzeugt", erklärt Projektleiterin Cecilia Gotti. Im Gegenzug sei jedoch ein stärkeres Auftreten von Angstzuständen und zwanghaften Verhaltensweisen festgestellt worden. Dieses Phänomen trat selbst längere Zeit nach dem Absetzen des Nikotins auf.
"Hinzu kommt die Tatsache, dass im Substrat der elektronischen Zigaretten zahlreiche nicht registrierte und in ihrer Wirkung unbekannte Zusatzstoffe eingearbeitet sind", sagt die italienische Wissenschaftlerin. Deshalb seien Vorschriften und Kontrollmechanismen erforderlich, die die Elektronik-Zigarette zu einer echten Alternative zum konventionellen Rauchen werden lassen. Allein in Italien sind jedes Jahr 70.000 auf den Tabakkonsum zurückführbare Todesfälle zu beklagen.
Embryonen stärker gefährdet
Neben den von den italienischen Wissenschaftlern untersuchten Auswirkungen auf das Gehirn, so Gottis Kollege Francesco Clementi, müsse vor allem vor den schädlichen Folgen auf das Nervensystem gewarnt werden. Auch das in der lange Zeit als harmlos geltenden Elektronik-Zigarette erzeugte Nikotin habe nachteilige Folgen für die Entwicklung von Embryonen. Einzelheiten der wissenschaftlichen Untersuchung sind in der Fachzeitschrift "European Neuropsychopharmacology" http://journals.elsevier.com nachzulesen.
Verschweigen E-Zigaretten Händler die realen Fakten ?
Geld verdienen um jeden Preis, das scheint die Devise mancher Anbieter zu sein.
Klappern gehört zum Handwerk und markige Werbesprüche gab es schon immer in Deutschland, aber was zuviel ist zuviel !
Was ist in der Werbung erlaubt und was ist vielleicht gemäss
Und was ist wenn ich als Händler wesentliche Fakten zum Produkt einfach nicht erwähne ?
Darüber existiert die Vorschrift des §§ 5 a UWG:
§ 5a
Klappern gehört zum Handwerk und markige Werbesprüche gab es schon immer in Deutschland, aber was zuviel ist zuviel !
Was ist in der Werbung erlaubt und was ist vielleicht gemäss
§ 16 Strafbare Werbung
sogar strafbar ?§ 16 Strafbare Werbung
(1) Wer in der Absicht, den Anschein eines besonders günstigen Angebots hervorzurufen, in öffentlichen Bekanntmachungen oder in Mitteilungen, die für einen größeren Kreis von Personen bestimmt sind, durch unwahre Angaben irreführend wirbt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
(2) Wer es im geschäftlichen Verkehr unternimmt, Verbraucher zur Abnahme von Waren, Dienstleistungen oder Rechten durch das Versprechen zu veranlassen, sie würden entweder vom Veranstalter selbst oder von einem Dritten besondere Vorteile erlangen, wenn sie andere zum Abschluss gleichartiger Geschäfte veranlassen, die ihrerseits nach der Art dieser Werbung derartige Vorteile für eine entsprechende Werbung weiterer Abnehmer erlangen sollen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
Und was ist wenn ich als Händler wesentliche Fakten zum Produkt einfach nicht erwähne ?
Darüber existiert die Vorschrift des §§ 5 a UWG:
§ 5a
Irreführung durch Unterlassen
(1) Bei der Beurteilung, ob das Verschweigen einer Tatsache irreführend ist, sind insbesondere deren Bedeutung für die geschäftliche Entscheidung nach der Verkehrsauffassung sowie die Eignung des Verschweigens zur Beeinflussung der Entscheidung zu berücksichtigen.
(2) Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
1. | die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und | |
2. | deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte. |
Als Vorenthalten gilt auch
1. | das Verheimlichen wesentlicher Informationen, | |
2. | die Bereitstellung wesentlicher Informationen in unklarer, unverständlicher oder zweideutiger Weise, | |
3. | die nicht rechtzeitige Bereitstellung wesentlicher Informationen. |
(3) Werden Waren oder Dienstleistungen unter Hinweis auf deren Merkmale und Preis in einer dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Weise so angeboten, dass ein durchschnittlicher Verbraucher das Geschäft abschließen kann, gelten folgende Informationen als wesentlich im Sinne des Absatzes 2, sofern sie sich nicht unmittelbar aus den Umständen ergeben:
1. | alle wesentlichen Merkmale der Ware oder Dienstleistung in dem dieser und dem verwendeten Kommunikationsmittel angemessenen Umfang; | |
2. | die Identität und Anschrift des Unternehmers, gegebenenfalls die Identität und Anschrift des Unternehmers, für den er handelt; | |
3. | der Gesamtpreis oder in Fällen, in denen ein solcher Preis auf Grund der Beschaffenheit der Ware oder Dienstleistung nicht im Voraus berechnet werden kann, die Art der Preisberechnung sowie gegebenenfalls alle zusätzlichen Fracht-, Liefer- und Zustellkosten oder in Fällen, in denen diese Kosten nicht im Voraus berechnet werden können, die Tatsache, dass solche zusätzlichen Kosten anfallen können; | |
4. | Zahlungs-, Liefer- und Leistungsbedingungen sowie Verfahren zum Umgang mit Beschwerden, soweit sie von Erfordernissen der unternehmerischen Sorgfalt abweichen, und | |
5. | das Bestehen eines Rechts zum Rücktritt oder Widerruf. |
(4) Als wesentlich im Sinne des Absatzes 2 gelten auch Informationen, die dem Verbraucher auf Grund unionsrechtlicher Verordnungen oder nach Rechtsvorschriften zur Umsetzung unionsrechtlicher Richtlinien für kommerzielle Kommunikation einschließlich Werbung und Marketing nicht vorenthalten werden dürfen.
(5) Bei der Beurteilung, ob Informationen vorenthalten wurden, sind zu berücksichtigen:
1. | räumliche oder zeitliche Beschränkungen durch das für die geschäftliche Handlung gewählte Kommunikationsmittel sowie | |
2. | alle Maßnahmen des Unternehmers, um dem Verbraucher die Informationen auf andere Weise als durch das Kommunikationsmittel nach Nummer 1 zur Verfügung zu stellen. |
(6) Unlauter handelt auch, wer den kommerziellen Zweck einer geschäftlichen Handlung nicht kenntlich macht, sofern sich dieser nicht unmittelbar aus den Umständen ergibt, und das Nichtkenntlichmachen geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb vom 02.12.2015 (BGBl. I S. 2158) m.W.v. 10.12.2015.
Montag, 28. Dezember 2015
E-Zigaretten: Passivrauch enthält giftige Schwermetalle
Die Ausdünstungen von E-Zigaretten sind für Passivraucher zwar insgesamt weniger toxisch als die von herkömmlichen Zigaretten – ungefährlich scheinen sie jedoch nicht zu sein, warnen Forscher der Universität von Südkalifornien im «Journal of Environmental Science, Processes and Impacts».
Das Team um Professor Dr. Constantinos Sioutas registrierte eine insgesamt zehnfach niedrigere Schadstoffmenge als in normalem Zigarettenrauch. Es traten so gut wie keine krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe auf, da bei E-Zigaretten kein organisches Material verbrannt wird. Insgesamt war zwar auch die Schwermetallbelastung niedriger, doch trotzdem vorhanden, zum Beispiel durch Blei. Die Forscher maßen zudem toxische Chrom-Werte, die bei herkömmlichen Zigaretten überhaupt nicht auftauchen. Die Nickel-Werte waren um den Faktor vier höher als bei normalem Rauch.
Die Metallpartikel stammen vermutlich aus der Kartusche der E-Zigarette selbst, nicht aus der verdampften Lösung. Hier könnten die Hersteller nachbessern, fordern die Autoren. Getestet wurde das in Europa verbreitete E-Zigaretten-Modell Elips Serie C. (db)
doi: 10.1039/C4EM00415A
Quelle: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=53845
Das Team um Professor Dr. Constantinos Sioutas registrierte eine insgesamt zehnfach niedrigere Schadstoffmenge als in normalem Zigarettenrauch. Es traten so gut wie keine krebserregenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffe auf, da bei E-Zigaretten kein organisches Material verbrannt wird. Insgesamt war zwar auch die Schwermetallbelastung niedriger, doch trotzdem vorhanden, zum Beispiel durch Blei. Die Forscher maßen zudem toxische Chrom-Werte, die bei herkömmlichen Zigaretten überhaupt nicht auftauchen. Die Nickel-Werte waren um den Faktor vier höher als bei normalem Rauch.
Die Metallpartikel stammen vermutlich aus der Kartusche der E-Zigarette selbst, nicht aus der verdampften Lösung. Hier könnten die Hersteller nachbessern, fordern die Autoren. Getestet wurde das in Europa verbreitete E-Zigaretten-Modell Elips Serie C. (db)
doi: 10.1039/C4EM00415A
Quelle: http://www.pharmazeutische-zeitung.de/index.php?id=53845
Nicht nur Schall und Rauch: Gesundheitsrisiken von Shishas-to-go
Mit Himbeere-, Apfel-, Minze-, Schokogeschmack und anderen Aromen locken derzeit "Shishas-to-go" besonders die junge Kundschaft an.
Der Geschmack und die peppige Kombination aus Wasserpfeife und E-Zigarette machen die bunten Stängel für Kinder und Jugendliche derzeit zum Trendobjekt. Doch vom Paffen der Wasserpfeifen, die auf dem ersten Blick wie Kugelschreiber aussehen, ist dringend abzuraten. Die mit Batterien betriebenen Wasserpfeifen für unterwegs sind eine unmissverständliche Aufforderung zum Rauchen. Ihre gesundheitlichen Risiken sind schwer abzuschätzen, da Informationen über die Inhaltsstoffe in den Produkten, die oft aus China stammen, häufig fehlen. Kinder und Jugendliche erhalten die elektronischen Glimmstängel oft problemlos zwischen vier und zwölf Euro am Kiosk.
Eigenschaft der Elektronischen Wasserpfeife
Die batteriebetriebenen Produkte funktionieren ähnlich wie E-Zigaretten und sind mit aromatisierten Flüssigkeiten (Liquids) gefüllt. Sie sehen aus wie bunte Kugelschreiber. Ihr Rauch schmeckt fruchtig und süß. Durch einen Zug an der "Shisha-to-go" verdampft die enthaltene Flüssigkeit, und die Spitze des runden Stabes leuchtet, wie beim Glimmen einer echten Zigarette, rot auf. E-Shishas werden mit und ohne Nikotin angeboten.
Bedenkliche Inhaltsstoffe
Mittwoch, 23. Dezember 2015
Rauchen und Gewicht
Hintergrund - Die meisten Raucher wollen mit dem Rauchen aufhören . Viele Raucher – insbesondere Frauen – zögern aber damit, das Rauchen aufzugeben, oder sie fangen nach einem Rauchstopp wieder mit dem Rauchen an, da sie befürchten, zu viel Gewicht zuzunehmen.
Dies betrifft rund die Hälfte der Raucherinnen und knapp ein Drittel der Raucher. Die Furcht vor dem Zunehmen sollte Raucher aber keinesfalls von einem Rauchstopp abhalten, denn der gesundheitliche Vorteil eines Lebens ohne Zigaretten wiegt die Nachteile einer Gewichtszunahme bei Weitem auf.
Quelle / Volltext: www.dkfz.de
Sie wollen mehr Informationen ? www.dicke-online.blogspot.de
Montag, 21. Dezember 2015
Gefahrenhinweise
Die Werbeaussagen für E-Zigaretten sind insbesondere im Netz in vielfältiger Art und Weise vertreten.
Sie reichen von "guten" E-Zigaretten bis zu "keine Krebsgefahr".
Diesen Gefahrenhinweis finden wir besonders interessant:
Sie reichen von "guten" E-Zigaretten bis zu "keine Krebsgefahr".
Diesen Gefahrenhinweis finden wir besonders interessant:
Gefahrenhinweis
Der von einer elektronischen Zigarette erzeugte Nebel kann ggf. Nikotin enthalten, wenn Sie Aromadepots mit Nikotin verwenden.
Daher eignen sich unsere Produkte nicht für Personen unter 18 Jahren, Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen (kardiovaskuläre Erkrankungen), Schwangere, stillende Mütter und Nichtraucher! Bitte benutzen Sie unsere Produkte nur mit äußerster Vorsicht, wenn Sie an einer Lungenerkrankung (z.B. Asthma, COPD, Bronchitis, Lungenentzündung) leiden.
Der freigesetzte Nebel kann bei vorgeschädigter Lunge unter Umständen einen Asthmaanfall, Luftnot und Hustenanfälle auslösen.
Sollte eines dieser Symptome auftreten, stellen Sie die Benutzung bitte unverzüglich ein.
Die von uns verwendeten Depots bzw. Liquids enthalten als potentielle Allergene Propylenglykol (PG) und Glycerin.
Bitte bewahren Sie alle unsere Produkte außerhalb der Reichweite von Kindern auf!
Diese Produkte eignen sich nicht zur Raucherentwöhnung.
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Die meisten Anbieter sind selbst sachkundige Dampfer. Viele haben Ihr Hobby zum Beruf gemacht. Das bedeutet natürlich, dass auch Geld verdient werden muss.
Und klappern gehört schliesslich zum Handwerk.
Aber darf man deshalb das Dampfen schönreden und die Gefahren des Dampfens verschweigen ?
Urteile zur E-Zigarette
EU - Verordnung
VERORDNUNGENVERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSIONvom 16. Mai 2012zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos so...
Aber darf man deshalb das Dampfen schönreden und die Gefahren des Dampfens verschweigen ?
Urteile zur E-Zigarette
EU - Verordnung
VERORDNUNGENVERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSIONvom 16. Mai 2012zur Festlegung einer Liste zulässiger anderer gesundheitsbezogener Angaben über Lebensmittel als Angaben über die Reduzierung eines Krankheitsrisikos so...
Samstag, 19. Dezember 2015
Nützliche Adressen
Rauchen und Krebs.
Das Nikotin geht ebenso wie die Liquide der E-Zigaretten in die Lunge und von dort über die Blutbahn in den gesamten Körper. Rauchen verursacht somit nicht nur Lungenkrebs.
Wer es sich ersparen möchte, aus der Fülle von Auskünften, die im Internet zu Krebserkrankungen angeboten werden, selbst die relevanten Angebote und Fakten herauszufiltern, der kann hier zu ausgewähltem Themen gezielt serioese und fundierte Informationen abrufen, die besucherfreundlich sowie optisch ansprechend in Ratgeberform angeboten werden - ein Besuch lohnt sich.
www.ahb.info
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www.darmkrebs-zentrum.info
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www.kehlkropfkrebs.net
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Ihr Reinhard Göddemeyer
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Rauchen und Krebsgefahr
Raucher haben nicht nur ein erhöhtes Lungenkrebsrisiko, sie bekommen auch häufiger Darmkrebs als Nichtraucher. Inzwischen gibt es zahlreiche Hinweise, dass für das erhöhte intestinale Tumorrisiko bestimmte Tumormutationen entscheidend sind.
Darauf deutet auch die aktuelle Analyse einer Phase-III-Studie mit Kolon-Ca-Patienten (J Clin Oncol 2013; online 1. April).
Für die Studie haben knapp 2000 Patienten einen Fragebogen mit Angaben zu Rauchgewohnheiten und Lebensstil ausgefüllt. Die Patienten waren anschließend mit dem FOLFOX-Schema oder FOLFOX plus Cetuximab behandelt worden.
Etwa die Hälfte der Patienten waren aktive oder ehemalige Raucher, die andere Hälfte hatte nie geraucht. Etwa ein Drittel der Patienten zeigte ein mutiertes KRAS-Gen im Tumor, bei einem Siebtel ließen sich Mutationen im BRAF-Gen bei der Analyse des Tumorgewebes nachweisen, berichten Onkologen um Dr. Amanda Phipps vom Fred Hutchinson Cancer Research Center in Seattle, USA.
Insgesamt starben die Raucher etwas schneller an dem Tumor:Nach drei Jahren lebten noch 70 Prozent der Raucher, aber 74 Prozent der Nichtraucher.
Wurden verschiedene Risikofaktoren wie Alter, Tumorstadium und Zahl der befallenen Lymphknoten berücksichtigt, so war innerhalb der Studiendauer von dreieinhalb Jahren bei Rauchern die Sterberate um 23 Prozent höher als bei Nichtrauchern.
Für aktuelle Raucher war die Rate sogar um knapp 50 Prozent erhöht, für ehemalige Raucher immer noch um 20 Prozent. In ähnlicher Weise wie die Sterberate war bei den Rauchern auch die Rezidivrate erhöht.
Am schnellsten starben starke Raucher und solche, die bereits vor dem 20. Lebensjahr mit dem Rauchen begonnen hatten.
Übel: KRAS-Mutation plus Rauchen
Allerdings zeigte sich, dass die erhöhte Sterberate fast ausschließlich vom BRAF-und KRAS-Status abhing. Bei Rauchern mit normalem BRAF-Gen war die Rate um 36 Prozent höher als bei Nichtrauchern mit normalem BRAF-Gen.
War das BRAF-Gen mutiert, dann war Rauchen offenbar von Vorteil: Hier war die Sterberate um 20 Prozent geringer als bei Nichtrauchern mit derselben Mutation. Der Unterschied zwischen Rauchern mit und ohne BRAF-Mutation war statistisch signifikant.
Keinen Vorteil für Raucher gab es jedoch bei einer KRAS-Mutation: Hier war die Sterberate im Vergleich zu Nichtrauchern noch weitaus höher (plus 50 Prozent) als bei einem normalen KRAS-Gen (plus 9 Prozent), wenngleich sich der Unterschied hier als nicht signifikant erwies.
Wurden aktuelle Raucher mit Nichtrauchern verglichen, dann waren die Unterschiede noch dramatischer: Hier ergab sich eine mehr als doppelt so hohe Sterberate für Raucher mit KRAS-Mutation und eine 60% erhöhte Sterberate für Raucher mit nichtmutiertem BRAF-Gen.
Da die schützenden BRAF-Mutationen recht selten sind, kann man darmkrebskranken Rauchern folglich guten Herzens raten, mit ihrem Laster aufzuhören, wenn sie etwas länger leben wollen.
Quelle / Volltext: Aerztezeitung
Donnerstag, 17. Dezember 2015
Wie ungesund sind Zigaretten ?
Dass Zigarettenrauchen schädlich ist, weiss mittlerweile jeder Raucher und es steht auch in großen Lettern auf der Zigaretten-Packung. Die gesundheitlichen Folgen des Rauchens sind sehr vielfältig, so dass wir an dieser Stelle nicht im Detail darauf eingehen möchten. Wir können Ihnen die Internetseite www.lungenaerzte-im-netz.de empfehlen. Hier wird von unabhängigen Lungen-Fachärzten unaufgeregt und sachlich fundiert erklärt, welche Inhaltsstoffe im Zigarettenrauch freigesetzt werden und welche gesundheitlichen Folgen mit dem Rauchen verbunden sein können.
Vereinfacht gesagt sind es aber zwei wesentliche Faktoren, die für die Schädigung der Gesundheit durch Zigaretten verantwortlich sind: das in Zigaretten-Tabak enthaltene Nikotin und die Verbrennung von Tabak, die zur Entstehung und Freisetzung einer unglaublichen Vielzahl schädlicher Stoffe im Körper führt, angefangen beim Teer über das Kohlenmonoxid bis zu Chrom, Benzol, Arsen, Blei, radioaktives Pollonium, Blausäure, Stickoxide und Dioxin.
www.lungenaerzte-im-netz.de
Vereinfacht gesagt sind es aber zwei wesentliche Faktoren, die für die Schädigung der Gesundheit durch Zigaretten verantwortlich sind: das in Zigaretten-Tabak enthaltene Nikotin und die Verbrennung von Tabak, die zur Entstehung und Freisetzung einer unglaublichen Vielzahl schädlicher Stoffe im Körper führt, angefangen beim Teer über das Kohlenmonoxid bis zu Chrom, Benzol, Arsen, Blei, radioaktives Pollonium, Blausäure, Stickoxide und Dioxin.
www.lungenaerzte-im-netz.de
News zur Gefährlichkeit der E - Zigarette
Das Deutsche Krebsforschungszentrum (DKFZ) hat im Juni 2014
eine Stellungnahme zur kontroversen Diskussion um E-Zigaretten
veröffentlicht [8], deren Zusammenfassung lautet:
Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)
▶ E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich.
▶ Eine Langzeitgefährdung durch den E-Zigarettenkonsum kann nicht ausgeschlossen werden.
▶ E-Zigaretten halten das Rauchritual aufrecht und erschweren so möglicherweise den Rauchstopp. ▶ E-Zigaretten sind für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.
▶ E-Zigaretten sind weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten
▶ E-Zigaretten sind bislang kein anerkanntes Hilfsmittel zum Rauchstopp.
▶ Die Reduzierung des Tabakzigarettenkonsums mit Hilfe der E-Zigarette bringt nur geringe gesundheitliche Vorteile.
▶ E-Zigaretten untergraben möglicherweise die Tabakprävention.
▶ Das Aerosol der E-Zigaretten gefährdet möglicherweise Dritte
.▶ E-Zigaretten müssen reguliert werden
Quelle / Volltext
http://www.krebsgesellschaft.de/deutsche-krebsgesellschaft/gesundheitspolitik/politische-stellungnahmen.html?file=files/dkg/deutsche-krebsgesellschaft/content/pdf/Stellungnahmen_polit/Positionspapier%20zur%20E-Zigarette.pdf
Deutsches Krebsforschungszentrum (DKFZ)
▶ E-Zigaretten sind gesundheitlich bedenklich.
▶ Eine Langzeitgefährdung durch den E-Zigarettenkonsum kann nicht ausgeschlossen werden.
▶ E-Zigaretten halten das Rauchritual aufrecht und erschweren so möglicherweise den Rauchstopp. ▶ E-Zigaretten sind für Kinder und Jugendliche nicht geeignet.
▶ E-Zigaretten sind weniger schädlich als herkömmliche Zigaretten
▶ E-Zigaretten sind bislang kein anerkanntes Hilfsmittel zum Rauchstopp.
▶ Die Reduzierung des Tabakzigarettenkonsums mit Hilfe der E-Zigarette bringt nur geringe gesundheitliche Vorteile.
▶ E-Zigaretten untergraben möglicherweise die Tabakprävention.
▶ Das Aerosol der E-Zigaretten gefährdet möglicherweise Dritte
.▶ E-Zigaretten müssen reguliert werden
Quelle / Volltext
http://www.krebsgesellschaft.de/deutsche-krebsgesellschaft/gesundheitspolitik/politische-stellungnahmen.html?file=files/dkg/deutsche-krebsgesellschaft/content/pdf/Stellungnahmen_polit/Positionspapier%20zur%20E-Zigarette.pdf
Elektronische Zigarette (E-Zigarette)
Elektronische Zigarette (E-Zigarette)
Die seit 2008 im Handel erhältlichen elektronischen Zigaretten gelten unter Experten als nicht ungefährlich. Anstatt Tabak enthalten E-Zigaretten zumeist nikotinhaltige Flüssigkeiten, sogenannte Liquids. Diese werden beim Rauchen über ein batteriebetriebenes Heizelement erwärmt und dann verdampft. Neben Nikotin können auch die im Liquid enthaltenen Zusatzstoffe und mögliche Verunreinigungen zu gesundheitlichen Gefährdungen für E-Raucher führen.
Krebsgefahr? Forscher warnen vor E-Zigaretten
Krebsgefahr? Forscher warnen vor E-Zigaretten
E-Zigaretten produzieren zwar keinen Rauch. Einer neuen US-Studie zufolge entstehen beim Verdampfen jedoch Aerosole, die nicht so harmlos sind wie oft angenommen. So könnte auch das Rauchen von E-Zigaretten der Gesundheit schaden, warnen Forscher.
Bei E-Zigaretten wird das Nikotin über den Wasserdampf weitergegeben anstatt durch brennenden Tabak. Es handelt sich dabei um ein Aerosol, einem Gemisch von feinsten flüssigen Partikeln und Luft. Aus Messungen ging nun hervor, dass im Aerosol von E-Zigaretten offenbar hochreaktive freie Radikale enthalten sind. Diese Moleküle werden mit Zellschäden und der Entstehung von Krebs in Verbindung gebracht. Sie gelten bei Rauchern als eine der Hauptursachen für Krebs, Herz-Kreislauf-Erkrankungen und der obstruktiven Atemwegserkrankung COPD. Bei der E-Zigarette entstehen die aggressiven Stoffe, wenn die Nikotinlösung in der Zigarette durch die Heizspule auf sehr hohe Temperaturen erhitzt werde, erläutert John Richie, Professor an der Pennsylvania State Universität in State College. Die gefundene Menge an freien Radikalen übersteige zwar den Wert, den man in einer Region mit starker Luftverschmutzung einatmen könne. Die schädlichen Stoffe lagen jedoch immerhin 100- bis 1.000-fach unter denen von normalen Zigaretten. Das berichten Richie und Kollegen in der Fachzeitschrift Chemical Research in Toxicology.
Auch wenn im Dampf der E-Zigarette viele toxische Substanzen normaler Zigaretten nicht enthalten sind, sei es wichtig, die möglichen Gefahren zu kennen und zu verringern, sagt Richie. Trotz ihrer steigenden Popularität wisse man bislang nur wenig über die Stoffe, die beim Rauchen von E-Zigaretten entstehen und deren Auswirkung auf die Gesundheit. Die Identifizierung der freien Radikale im Aerosol beweise: E-Zigaretten könnten trotz des fehlenden Tabaks der Gesundheit schaden. Jetzt müsse man herausfinden, was genau die schädlichen Effekte seien.
Gefährdet die E-Zigarette Passivraucher?
Da schon nicht eindeutig geklärt ist, wie schädlich das elektronische Dampfen für den Konsumenten ist, ist die Gefahr für Dritte noch schwerer abzuschätzen. Denn es kommt die Frage hinzu, wieviel der Inhaltsstoffe über den Dampf überhaupt abgegeben und verbreitet werden.
Nebulöse E - Zigaretten ?
Etwa zwei Millionen Deutsche greifen zur E-Zigarette. Damit stellt sich eine ganze Reihe von Fragen: Ist die E-Zigarette gesünder als die herkömmliche, schädigt sie Umstehende und ist sie überhaupt legal? Ein Überblick über den Stand der Erkenntnisse.
Quelle / Volltext Sueddeutsche
Quelle / Volltext Sueddeutsche
Werbeverbote für E-Zigaretten
Neue Regelungen für E-Zigaretten
Aromen, die den Tabakgeschmack überdecken, müssen vom Markt verschwinden. Für Mentholzigaretten gilt eine Übergangsfrist. Kleine Verpackungsgrößen sind für bestimmte Tabakwaren verboten, auch „irreführende Elemente auf Verpackungen“. Um Fälschungen vorzubeugen, müssen Verpackungen zudem künftig ein individuelles Erkennungs- und ein fälschungssicheres Sicherheitsmerkmal tragen. Für neue Tabakerzeugnisse wird ein Zulassungsverfahren eingeführt.
Neu sind auch Regelungen für „E-Zigaretten“, bei denen eine Flüssigkeit verdampft und inhaliert wird. Für diese elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehälter soll es auch Werbeverbote geben.
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Ihr Reinhard Göddemeyer
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